Barrierefreiheitserklärung

Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website basswood-mountain.de der Basswood Mountain Immobilien (haftungsbeschränkt) UG & Co. KG, Lindauer Str. 18, 88167 Röthenbach (Allgäu).

Als privates Unternehmen, das digitale Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern erbringt, sind wir bestrebt, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Anforderungen der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA zugänglich zu gestalten. Das BFSG gilt für private Anbieter von Dienstleistungen für Verbraucher ab dem 28. Juni 2025.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den WCAG 2.1 Level AA-Anforderungen teilweise vereinbar. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich.

Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit

Folgende Maßnahmen wurden bei der Entwicklung der Website umgesetzt:

  • Semantisches HTML: Seiten sind mit korrekten HTML5-Elementen strukturiert (nav, main, section, h1–h3, footer etc.), sodass Screenreader die Seitenstruktur erfassen können.
  • ARIA-Labels und -Rollen: Interaktive Elemente wie Buttons, Formulare und der Cookie-Banner sind mit ARIA-Attributen versehen.
  • Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente (Navigation, Formulare, Buttons, Links) sind vollständig per Tastatur erreichbar und bedienbar. Die Tab-Reihenfolge ist logisch.
  • Sichtbarer Fokus-Indikator: Fokussierte Elemente sind visuell erkennbar hervorgehoben.
  • Farbkontraste: Textkontraste erfüllen WCAG 2.1 AA (mindestens 4,5:1 für Normaltext, mindestens 3:1 für große Texte und Grafiken).
  • Alternative Texte (Alt-Texte): Alle inhaltlich relevanten Bilder sind mit beschreibenden Alt-Attributen versehen. Dekorative Bilder erhalten ein leeres Alt-Attribut (alt="").
  • Reduzierte Animationen: Die Website respektiert die Betriebssystemeinstellung „prefers-reduced-motion" und deaktiviert bei entsprechender Einstellung aufwändige Scroll-Animationen und Parallax-Effekte.
  • Skalierbare Schriften: Alle Schriftgrößen sind in relativen Einheiten (rem/em) definiert und skalieren korrekt, wenn die Schriftgröße im Browser verändert wird.
  • Sprachauszeichnung:Die Hauptsprache der Website (Deutsch) ist im HTML-Element deklariert (lang="de").
  • Skip-to-Content-Link: Ein „Zum Inhalt springen"-Link ermöglicht Tastaturnutzenden das direkte Anspringen des Hauptinhalts.
  • Formularbeschriftungen: Alle Formularfelder (Kontaktformular, Exposé-Anfrage, Newsletter) sind mit sichtbaren Labels oder ARIA-Beschriftungen versehen.
  • Fehlermeldungen: Eingabefehler in Formularen werden barrierefrei kommuniziert.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte und Funktionen sind derzeit noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • PDF-Exposés: Die zum Download bereitgestellten Exposés als PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei aufbereitet (fehlende Lesezeichen, Tags, alternativeTexte in PDFs). Wir arbeiten daran, diese Dokumente in barrierefreier PDF-Form bereitzustellen.
  • Eingebettete Karten: Falls Karten von Drittanbietern eingebettet werden, sind diese möglicherweise nicht vollständig mit Tastatur oder Screenreader bedienbar. Als Alternative werden Textbeschreibungen der Lage und Umgebung bereitgestellt.
  • Video-Inhalte: Sofern Videoelemente eingebettet werden, sind Untertitel und Audiodeskriptionen noch nicht durchgehend vorhanden. Diese werden im Rahmen zukünftiger Aktualisierungen ergänzt.
  • KI-Chatbot: Der KI-Chatbot auf der Kontaktseite ist eingeschränkt mit Screenreadern nutzbar. Alle Informationen sind alternativ über das Kontaktformular zugänglich.

Erstellungsmethode und Prüfdatum

Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Die Überprüfung der Website erfolgte durch manuelle Tests (Tastaturnavigation, visuelle Inspektion) sowie durch automatisierte Analyse-Tools (Lighthouse Accessibility Audit, WAVE-Tool).

Datum der Erstellung dieser Erklärung: März 2026
Datum der letzten Überprüfung: März 2026

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Schwierigkeiten, bestimmte Inhalte zu nutzen? Wir freuen uns über Ihr Feedback und werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten.

Kontakt für Barrierefreiheit:
Basswood Mountain Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Lindauer Str. 18, 88167 Röthenbach (Allgäu)
Telefon: +49 (0) 8384 512
E-Mail: kontakt@basswood-mountain.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 4 Wochen zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren (Schlichtung)

Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung innerhalb von 4 Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für das BFSG wenden.

Für private Anbieter ist nach aktueller Rechtslage die Ombudsstelle der zuständigen Marktüberwachungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Für Bayern ist dies:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
— zuständig für BFSG-Durchsetzung im nicht-öffentlichen Bereich in Bayern —
Promenade 27, 91522 Ansbach
Telefon: +49 (0) 981 53 1300
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
www.lda.bayern.de

Hinweis: Die zuständige Durchsetzungsstelle für das BFSG im nicht-öffentlichen Bereich ist derzeit noch nicht abschließend durch den deutschen Gesetzgeber festgelegt worden. Die obigen Angaben entsprechen dem Stand März 2026 und werden bei Bekanntwerden einer abweichenden Zuständigkeit aktualisiert.

Unser Engagement für Barrierefreiheit

Wir verstehen Barrierefreiheit als kontinuierlichen Prozess und verpflichten uns, unsere Website fortlaufend zu verbessern. Geplante Maßnahmen für die nächsten Monate:

  • Aufbereitung der PDF-Exposés als barrierefreie Dokumente (PDF/UA)
  • Vollständige Überprüfung aller Formular-Workflows durch Screenreader-Tests
  • Ergänzung von Untertiteln bei zukünftigen Videoinhalten
  • Jährliche Barrierefreiheitsprüfung durch einen externen Prüfdienst

Stand: März 2026

Diese Barrierefreiheitserklärung wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Eine abschließende rechtliche Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie eine technische Prüfung durch Barrierefreiheits-Fachleute werden empfohlen. Keine Rechtsberatung.